Nützliche Informationen zur Pflegestufe

Wird die Pflege ein Thema, ist es wichtig sich Informationen zur Pflegestufe einzuholen. Als Pflegestufe werden die Einstufungen nach der Pflegebedürftigkeit bezeichnet, auf deren Grundlage die gesetzliche Pflegekasse pauschalierte Kosten übernimmt. Festgelegt werden diese nach der Beantragung über ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, wobei genau geprüft wird, welcher zeitliche Aufwand pro Tag für die Pflege des Patienten betrieben werden muss. Derzeit werden die Bedürftigen drei Gruppen zugeordnet. Diejenigen, bei denen die so genannte Grundpflege (also Essen, Körperhygiene sowie An- und Auskleiden) mindestens 45 Minuten pro Tag benötigt und der Gesamthilfebedarf 90 Minuten pro Tag ausmacht, werden in die Pflegestufe I eingeordnet.
Um in die Pflegestufe II zu kommen, muss ein Gesamtbetreuungsaufwand von 180 Minuten pro Tag auflaufen, wobei mindestens 120 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen. In die Pflegestufe III kommen die ganz schweren Fälle, für deren Betreuung täglich mindestens fünf Stunden insgesamt und davon vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden müssen. Außerdem gibt es noch eine Pflegestufe 0, wenn eine Betreuung erforderlich ist, diese aber nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht.
